Kosten für die Gestaltung und Wartung einer WebSite

Die Preise werden nach Aufwand und/oder Absprache festgelegt. Die hier aufgelisteten Kosten sind unverbindliche Beispiele.

jamaica2
Modell 2 - günstiger
paed-design.de erstellt ein Website-Layout nach Vorstellungen des Kunden auf der Basis von Mustervorlagen und füllt die Seiten mit Inhalt (Text und Bilder). Texte und Bilder werden vom Kunden digital geliefert, die Adresse und der Serverplatz sind vorhanden (kann z.B. bei "1&1.de" vermittelt werden).
Der Kunde überträgt paed-design.de die Wartung der Website für mind. ein Jahr. Der Zugang zum ftp-Server wird volker.laengsfeld.de für die Laufzeit des Vertrages uneingeschränkt ermöglicht.
In diesem Fall zahlt der Kunde nach Fertigstellung der Website:
  • einmalig einen Pauschalbetrag von ca. 200 Euro bis 500 Euro je nach Umfang und Komplexität, entsprechend dem vereinbarten Konzept für die Anlage der Website und
  • für das Servicemodul B (regelmäßige Wartung für 1 Jahr) pauschal 250 Euro. Die Änderung des Website-Konzeptes oder die umfassende Veränderung der Basisstruktur, einschließlich Layout, sind nicht enthalten.
  • Diese Regelung gilt für ein Jahr. Nach Ablauf des Jahres können die Servicemodule A, B oder C zum dann aktuellen Preis für die Website-Wartung erworben werden.
Dieses Modell eignet sich für eine Website, bei er noch nicht genau absehbar ist, wie groß der regelmäßige Pflegeaufwand sein wird, die Kosten für die Pflege aber überschaubar bleiben sollen.



Eine Webseite entspricht maximal dem Umfang einer DIN A4-Seite.
Eine Fotoseite besteht aus bis zu ca. 16 Bildern.
Regelmäßige Wartung: max. 1x pro Woche bis zu ca. 5 Seiten
- Betriebsferien ausgenommen (werden rechtzeitig angekündigt) -

Sollten Sie noch keine Internetadresse besitzen, dann kann paed-design.de eine leistungsfähige Version vermitteln.



Alle angegebenen Preise sind unverbindliche Beispiele auf der Basis von möglichen Endpreisen
incl. eventuell anfallender Liefer- / Versandkosten. Die Preise werden nach Aufwand und / oder Absprache zwischen den Vertragsparteien gesondert festgelegt.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.